Osterhasenaffäre: REUNION Marine kämpfte erfolgreich für neue Dienstvorschrift des BMVg, federführend für die Freundeskreise der Boote und Schiffe

Seit dem 25. Juni 2020 ist die neue Dienstvorschrift A-2100/2 des BMVg in Kraft getreten. Sie ergänzt und konkretisiert die bisher gesetzlichen Regelungen und Festlegungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Annahme von Zuwendungen. Zweck der Regelung ist die Sicherstellung eines rechtskonformen Vorgehens von Angehörigen des BMVg bei der Annahme von Zuwendungen. Hierfür hatte sich die REUNION Marine federführend für die Freundeskreise der Boote und Schiffe der Marine engagiert – ein Erfolg für das zivile Engagement bei der Unterstützung für Soldatinnen und Soldaten.

Laut mehrfachen Vorstandsberichten der REUNION Marine hatte in der Vergangenheit die Untersagung der Annahme von einzelnen Geschenken von Freundeskreisen an Besatzungen von Schiffen und Booten der Marine durch das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsbekämpfung/ Compliance bei den Mitgliedern der REUNION Marine Besorgnis ausgelöst, insoweit, dass hierdurch die gesamte Arbeit der Freundeskreise und damit auch das Engagement sowie die öffentliche Anerkennung der Soldatinnen und Soldaten langfristig gefährdet werden könne.

Insbesondere in Bezug auf die Aktivitäten der REUNION Marine bzw. die Arbeit der Freundeskreise der Marineschiffe im Rahmen der bestehenden Paten- bzw. Partnerschaften in Form von Sachspenden und Geschenken an die Dienststellen/Besatzungsangehörigen, wie etwa den viel diskutierten großen Schokoladenosterhasen des Freundeskreises EGV BONN an die Besatzung des Patenschiffes zum Osterfest 2018, Trikots des Freundeskreises EGV BERLIN, Fußball-, Konzert- Museumskarten oder ähnliches sahen die Mitglieder der REUNION Marine Handlungsbedarf, damit von ihrer Seite sowie auf den Booten, Schiffen und in den Ausbildungsstätten der Marine juristische Handlungssicherheit in Bezug auf die Annahme von Geschenken bestehen möge und kein Kommandant in Zukunft Osterhasen an die schenkenden Absender wieder zurückschicken muss, wie geschehen.

Seit dem 25. Juni 2020 ist die neue Zentrale Dienstvorschrift A-2100/2 des BMVg in Kraft. Foto: REUNION Marine, JM-B.

Die REUNION Marine hatte – federführend für die Freundeskreise der Boote und Schiffe – eine Änderung der Regelungen zu diesem Thema im BMVg angesprochen und u.a. am 11. September 2018 ein Gespräch hierüber mit der Rechtsabteilung in Bonn geführt. Die Ergänzungen in Bezug auf die Vorschriften um Ausnahmetatbestände von Seiten des Ministeriums lagen dann im Entwurf auf dem Tisch und sind nun, am 25. Juni 2020, als neue Zentrale Dienstvorschrift A-2100/2 des BMVg erlassen worden. In Zukunft ist, laut neuer Dienstvorschrift amtlich, die Annahme von Sachspenden wie: Beamern, Leinwänden, Tischkickern, Sportkleidung, Bordfahrrädern oder Laufbändern möglich. Diese müssen jeweils vom Kommandanten bzw. Kommandeur der jeweiligen Marineschule genehmigt und dann in die Bestandslisten der Marine-Einheit übernommen werden. Die Vergabe an die Soldatinnen und Soldaten muss jedoch nach einem Losverfahren geschehen. Gleiches gilt für Konzert-Freikarten oder Sportveranstaltungen, wie etwa Handballspiele. Die Annahme von geringfügigen Aufmerksamkeiten sind möglich, wenn der Verkehrswert (nicht der Herstellwert) 25 Euro nicht übersteigt. Jedoch auch hier muss der Kommandant das Geschenk genehmigen. Es sei denn, der Wert der Zuwendung liegt unter der Grenze von 10 Euro. Geldspenden an Truppenteile bzw. Dienststellen bleiben grundsätzlich untersagt.

Im Einzelnen werden die Freundeskreise/ Mitglieder der REUNON Marine über die neue Zentrale Dienstvorschrift informiert, die auf 23 Seiten die gesetzlichen Regelungen und die Festlegungen der Bundesregierung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Bundesbedienstete sowie die Vorgaben über Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) ergänzt und konkretisiert. Leider dürfen auch in Zukunft die Mitglieder der Freundeskreise der Boote und Schiffe nicht die Übernachtungskosten beim Besuch der Besatzungsabordnungen in ihrem Patenland bzw. ihrer Patenstadt übernehmen.

Letztlich, wenn auch nach vielen gängigen, bürokratischen Hürden, wurden die Argumente der REUNION Marine in Bezug auf die Lockerung der bisherigen Verbote für die Annahme von Geschenken zugunsten der Soldatinnen und Soldaten umgesetzt, dies auch Dank des Engagements von Vizeadmiral Rainer Maria Brinkmann, Stellvertreter des Inspekteurs der Marine und Befehlshaber der Flotte und Unterstützungskräfte.

Die Mitglieder der REUNION Marine sind Privatpersonen und sehen sich als Bindeglied zwischen Gesellschaft und Deutscher Marine und damit ihren Marinesoldatinnen und -Soldaten. Geschenke, wie Konzertkarten oder Bordfahrräder werden im Gedanken der Verbundenheit mit der Marine und ihren Angehörigen überreicht. Es geht keinesfalls um Beeinflussung, vielmehr um die Anerkennung des Soldatenberufes in der in Frieden und Freiheit sicher lebenden Gesellschaft.

Text: VS/ JM-B.